Jugendschutzgesetz

Beiträge zum Thema Jugendschutzgesetz

Foto: Akzente Salzburg

Fortgehen bis ein Uhr Früh ohne „Mama-Taxi“

14-16-Jährige könnten bei einem Neubeschluss des Jugendschutzgesetztes bis ein Uhr Früh ausgehen. Kommen sie dann noch von den Flachgauer Discos nach Hause? FLACHGAU (fer). Derzeit dürfen Salzburger Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren Sonntag- bis Freitagnacht bis 23 Uhr und am Samstag und vor Feiertagen bis Mitternacht unterwegs sein – gesetzt dem Fall, sie befinden sich nicht in Begleitung Erwachsener. Das sagt das Salzburger Jugendschutzgesetz. Die Erziehungsberechtigten können das...

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  • Michaela Ferschmann

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