AK NÖ-Erfolg
Pferdepflegerin bekommt zwei Monatsgehälter nachgezahlt
Kündigung nur per Monatsletztem – Arbeitgeber wollte nach Kündigung Dauer des Dienstverhältnisses unzulässig verkürzen. AK NÖ-Präsident Wieser: „Durch unsere Intervention kam Angestellte zu ihrem Recht“ BEZIRK BADEN. Eine Dienstnehmerin, die als Pferdepflegerin im Bezirk Baden tätig war, kündigte am 5. Juli 2023 ihr Dienstverhältnis, und zwar ordnungsgemäß unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 31. August. Der Dienstgeber sah ihr Dienstverhältnis aber auf den Tag gerechnet...