Bei Kündigung nicht einschüchtern lassen

Danja Wanner, Bezirksstellenleiterin der Arbeiterkammer Baden. | Foto: Preineder
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Arbeiterkammer unterstützt Mitglieder bei Rechtsfragen und rät, Verträge gut durchzulesen und erklärt diese.

BEZIRK BADEN. Eine Dienstnehmerin im Bezirk Baden wurde gekündigt und ihr dabei die "Einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages" vorgelegt. Sie unterschrieb, ohne zu wissen, worauf sie verzichtet.

Die Bezirksblätter fragten bei Danja Wanner, der Bezirksstellenleiterin der Arbeiterkammer (AK) Baden, nach. Sie bestätigt, dass solche Fälle häufiger vorkommen. Sie sagt ganz klar:

"Lassen Sie sich nicht einschüchtern bei der Kündigung. Nichts gleich unterschreiben, lesen Sie vorher den Vertrag durch, auch wenn gedroht wird, mit einer Entlassung oder sogar einer Diebstahlsanzeige."

Niemand ist verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Man kann sich auch ein paar Tage Zeit nehmen. Wenn man etwas nicht versteht, sollte man sich Hilfe holen, nachfragen.

Die Einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages

Wanner weiß, Arbeitnehmer sind oftmals eingeschüchtert bei der Kündigung, trotzdem müssen sie gut überlegen, ob sie den Vertrag unterschreiben wollen. Durch die Einvernehmliche Auflösung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet, die Kündigungsfrist entfällt, und damit auch die weitere Zahlung des Entgelts, die Versicherungszeit fehlt dann. Der Arbeitnehmer verliert den Anteil an der Urlaubszeit, am Weihnachtsgeld, die Arbeitssuchtage (ein Tag pro Woche) und das Arbeitslosengeld ist geringer. In einer Einvernehmlichen Auflösung kann der Arbeitnehmer rechtlich nicht auf alle Ansprüche verzichten, in so einem Fall kann die Arbeiterkammer auch noch nach Unterzeichnung des Vertrages helfen. 
Allerdings ist nicht jede Einvernehmliche Auflösung negativ, da oft auch Deals angeboten werden, die vorteilhaft sein können.

Danja Wanner, Bezirksstellenleiterin der Arbeiterkammer Baden. | Foto: Preineder
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Die Arbeiterkammer bietet eine Hotline an, bei der man sich zu dem vorgelegten Vertrag beraten lassen kann. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, ist er gültig. Besonderer Schutz gilt allerdings für Lehrlinge. 

Überstunden aufzeichnen

Wenn Arbeitnehmer den Verdacht haben, es stimmt was nicht, reagieren sie aus Angst oft erst nach Beendigung des Dienstvertrages. Die Arbeiterkammer berät auch diskret, und wird nur auf Wunsch der Mitglieder aktiv. Man kann auch versuchen, zuerst mit dem Betriebsrat oder direkt dem Arbeitgeber zu reden.  Bei groben Verstößen gegen die Arbeitsbedingungen kann man dies auch dem AMS oder dem Arbeitsinspektor melden, der hier tätig werden kann. 

Der Arbeitszeiten-Kalender der AK, hier kann man einfach Beginn, Ende und Pausen und die Gesamtstundenanzahl eintragen. | Foto: Preineder
  • Der Arbeitszeiten-Kalender der AK, hier kann man einfach Beginn, Ende und Pausen und die Gesamtstundenanzahl eintragen.
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Wanner erklärt, dass gerade bei Überstunden die Verfallsfristen beachtet werden müssen, die drei Jahre sind, in Kollektivverträgen oft auf nur sechs Monate festgelegt. Sie appelliert:

"Schreiben Sie im Kalender ihre Arbeitszeiten ein, Beginn und Ende und auch den Urlaub."

Es ist wichtig mitzuschreiben, im Kalender, gerne auch digital oder über eine App, welche die Arbeitszeit erfasst. Die Arbeiterkammer bietet dafür einen eigenen Kalender an, in dem dies übersichtlich eintragbar ist. Nur so kann man die geleisteten Stunden auch nachweisen. Sie empfiehlt auch, alle sechs Monate die Überstunden schriftlich geltend zu machen.

Als weiteren Tipp empfiehlt sie bei Krankschreibungen darauf zu achten, dass ein Ende des Krankenstandes oder ein Einbestellungstermin geschrieben wird. Wenn der Arzt es nicht von selbst tut, muss man ihn darum bitten. Viele wissen nicht, dass ohne dem Datum der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung unterbrechen kann. Der Arbeitnehmer muss sich am ersten Tag krankmelden und auch die Krankmeldung an den Arbeitgeber schicken. Nach einem Einbestellungstermin muss die Krankschreibung mit dem aktualisierten Datum wieder geschickt werden.

Arbeiterkammer aktiv

Im Jahr 2023 hatten insgesamt 18.883 Menschen mit der Bezirksstelle der Arbeiterkammer Baden Kontakt. Es gingen 1199 Anfragen zum Arbeits- und Sozialrecht ein. 380 Mal wurde dann beim Dienstgeber interveniert, weil zum Beispiel Geld gefehlt hat. Danja Wanner erklärt, in wenigen Fällen war es nur ein Fehler, aber in den meisten Fällen geht es vor Gericht.
2023 konnte die Arbeiterkammer Baden insgesamt 6.400.075 Euro für ihre Mitglieder erstreiten, davon 4.312.098 Euro im Arbeitsrecht.

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