Rechtliche Sicht der illegalen Badeantritte
"Schwarz-Baden geht gar nicht"
GAILTAL. Rechtsanwältin Coleta Bischof von der Rechtsanwaltskanzlei Vasoll erklärt die rechtliche Sicht vom illegalen Badevergnügen auf: "Das unbefugte Betreten eines Freizeitparks kann zivilrechtliche sowie auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gegen den Störer steht grundsätzlich die Besitzstörungsklage zu. Wird der Störer vom Gericht schuldig gesprochen, so hat dieser unter anderem die Prozesskosten zu tragen, die jedoch wesentlich höher als der Eintritt für den Freizeitpark...