Katastrophe

Beiträge zum Thema Katastrophe

AK Präsident Günther Goach | Foto: AK_Jost & Bayer

AK-Katastrophenhilfe
Mitglieder 
erhalten zinsfreies Darlehen& Soforthilfe

Unwetteropfer aus Arriach und Treffen können ab sofort ein zinsfreies Sonderdarlehen in der Höhe von 20.000 Euro mit zusätzlicher nicht rückzahlbarer Soforthilfe von 1.500 Euro beantragen. AK-Präsident Günther Goach: "Wir bieten unseren Mitgliedern rasche finanzielle und rechtliche Hilfe im Katastrophenfall." KÄRNTEN. Angesichts der schweren Unwetter in Kärnten bietet die Arbeiterkammer betroffenen AK-Mitgliedern – aus den Gemeinden Arriach und Treffen – ein zinsfreies Sonderdarlehen in der...

  • Kärnten
  • Evelyn Wanz
Arbeitnehmer müssen alles zumutbare unternehmen um zeitgerecht am Arbeitsplatz zu erscheinen. | Foto: Wolfgang Bacher, KK/AK_Helge Bauer

Arbeiterkammer informiert: Dienstverhinderung im Katastrophenfall und Katastrophenschäden

In Teilen Kärntens wurde wegen des Föhnsturms Zivilschutzalarm ausgerufen. Wird vom Arbeitnehmer alles unternommen um zur Arbeit zu kommen, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen ausgeschlossen. Sollte ein Arbeitnehmer wegen Unwetterschäden, Murenabgängen, Überflutung oder Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommen können, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Dieser rechtfertigt das Zuspätkommen oder Fernbleiben. Die betroffenen Dienstnehmer sind dennoch dazu verpflichtet,...

  • Kärnten
  • Sebastian Glabutschnig
Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ausgeschlossen, wenn alles unternommen wird um zur Arbeit zu kommen | Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

Arbeiterkammer: Fragen bei Dienstverhinderung im Katastrophenfall

Welche Rechte und Pflichten hat ein Dienstnehmer bei Diensthinderung im Katastrophenfall? Arbeitsrechtsexperte Wolfram Lechner klärt auf Kommt man aufgrund von Unwetterschäden, Murenabgängen, Überflutung oder Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit, liegt ein Diensthinderungsgrund vor. Dieser rechtfertigt das Zuspätkommen oder Fernbleiben. Die betroffenen Dienstnehmer sind aber trotzdem dazu verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen um zur Arbeit zu erscheinen. „Alles Zumutbare...

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  • Sebastian Glabutschnig

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