Übung für den Ernstfall
Gemeinde Pasching will für Fall der Fälle gerüstet sein PASCHING (red). Jede Gemeinde ist im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes verpflichtet, die Vorbereitung und Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung zu gewährleisten. Ziel des Katastrophenschutzes ist es, die unmittelbaren Auswirkungen einer Katastrophe zu verhindern, einzudämmen und vorläufig zu beseitigen. Um die Gemeindemitarbeiter bestmöglich vorzubereiten, werden vom Landesfeuerwehrkommando...