Stadt- und Landeswahlbehörde einig
Fehler auf Stimmzettel hat keine Folgen
Druckfehler beim Wahlzettel für die Bürgermeister-Direktwahl in Steyr hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Wahlgang am 26. September. STEYR. Doppelter Stimmzettel und zusätzlich ein Fehler bei einem Geburtstdatum: So geschehen bei den Wahlunterlagen von Michaela Frech, Spitzenkandidatin des Bürgerforums Liste Frech. Das falsche Geburtsjahres habe „keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Wahl“, hieß es nach der Sondersitzung der Stadtwahlbehörde. Diese Rechtsmeinung basiere auf...