Stadt- und Landeswahlbehörde einig
Fehler auf Stimmzettel hat keine Folgen
Druckfehler beim Wahlzettel für die Bürgermeister-Direktwahl in Steyr hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Wahlgang am 26. September.
STEYR. Doppelter Stimmzettel und zusätzlich ein Fehler bei einem Geburtstdatum: So geschehen bei den Wahlunterlagen von Michaela Frech, Spitzenkandidatin des Bürgerforums Liste Frech.
Das falsche Geburtsjahres habe „keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Wahl“, hieß es nach der Sondersitzung der Stadtwahlbehörde. Diese Rechtsmeinung basiere auf „mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen“ und werde auch „von der Landeswahlbehörde vollinhaltlich geteilt“.
Ein Neudruck oder Austausch der Bürgermeister-Direktwahlformulare wird daher nicht erfolgen. Vielmehr könnten durch diese Maßnahme tatsächlich Wahlanfechtungsgründe geschaffen werden, da bereits zahlreiche Wähler von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch gemacht haben und durch das Vorliegen von dann zwei unterschiedlichen amtlichen Stimmzetteln das Wahlgeheimnis nicht mehr gesichert wäre.
Der eine Stimmzettel zu viel im Kuvert der Wahlkarte ist, so Stadtwahlleiter Hübsch, zwar ein unerklärliches, einmaliges Missgeschick, stellt rein rechtlich aber gar kein Problem dar, da die geltende Wahlordnung schon immer klare Regelungen für die fälschliche Abgabe von zwei gleichen Stimmzetteln vorsieht: Ist auf beiden Stimmzetteln die Wahlentscheidung ident, ist die Stimme gültig. Unterscheidet sich die Wahlentscheidung auf den zwei gleichen Stimmzetteln, ist die Stimme ungültig.
In Zukunft Gegencheck
Von Frech gab es bei der Sondersitzung der Wahlbehörde in Steyr gleich auch Lösungsvorschläge zur Fehlervermeidung. Um Fehler auf Stimmzetteln zu vermeiden, sollten diese von der Magistratsdirektion und der Geschäftsbereichsleitung gegengecheckt werden. Vor Druck solle den wahlwerbenden Gruppierungen bzw. Bürgermeisterkandidaten der Stimmzettel zur Kontrolle vorgelegt werden.
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