Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch
ÖGB Braunau informiert Arbeitnehmer
Der ÖGB Braunau informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, worüber man für die schönste Zeit im Jahr wissen sollte. BRAUNAU. Urlaub ist Vereinbarungssache und muss für beide Seiten passen. Betriebsurlaube dürfen nur Teil des Urlaubs umfassen und ein Anspruch auf fünf Wochen Urlaub besteht nach sechs Monaten in einer neuen Firma. Chef muss Urlaub einwilligen Der Chef muss den Urlaub bewilligen. Umgekehrt kann er aber auch nicht einfach zwangsweise Urlaub anordnen. Bewilligter Urlaub kann...