Wer hat Anspruch auf die "Krankenkassen-Zahnspange"?
Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, wenn diese bei Vertragskieferorthopädinnen/-päden durchgeführt wird, zur Gänze. Werden alle Zahnärzte diese neue Leistung anbieten? Nein. Nur qualifizierte...