"Brückenprozess": Verhandlung ging ohne Urteil zu Ende
KREMS. Unerwarteter Ausgang: Nach fünf Stunden Beratung haben die Geschworenen den 24-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und verurteilten ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung (sechs Monate Haft). Der Schwurgerichtshof hob das Urteil der Laienrichter auf. Gegen die Aufhebung des Urteils kann man nicht berufen. Die Verhandlung muss von einem anderen Gericht erneut durchgeführt werden.