Umfahrung Schützen: Landesverwaltungsgericht lässt wasserrechtliche Bewilligung wirken – Straße darf weiter benutzt werden
EISENSTADT/SCHÜTZEN. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat am Dienstag, dem 8. März, beschlossen, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden der Anrainer gegen die wasserrechtliche Bewilligung betreffend wasserbauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der "Umfahrung Schützen" auszuschließen. Die umstrittene Straße darf damit weiterhin benutzt werden und muss (vorerst) nicht, wie von den 29 Enteigneten gefordert, gesperrt werden. Das Land darf die wasserrechtliche Bewilligung hingegen wieder...