Für Kärnten´s Betriebe erreicht:
Angekündigt, gekämpft und umgesetzt - unsere Initiativen haben sich gelohnt: Künftig ist die kurzfristige Aushilfe durch nahe Angehörige in Familienbetriebe praxisnah geregelt. Neu ist, dass bei Familienangehörigen, die kurzfristig aushelfen, künftig nicht mehr die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses gilt, sondern es sich um familienhafte Mitarbeit handelt. Das gilt für Eltern, Großeltern, Kinder, Stief-, und Adoptivkinder sowie für Geschwister gleichermaßen. Diese kurzfristige Mithilfe ist...