Für Kärnten´s Betriebe erreicht:
Angekündigt, gekämpft und umgesetzt - unsere Initiativen haben sich gelohnt: Künftig ist die kurzfristige Aushilfe durch nahe Angehörige in Familienbetriebe praxisnah geregelt. Neu ist, dass bei Familienangehörigen, die kurzfristig aushelfen, künftig nicht mehr die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses gilt, sondern es sich um familienhafte Mitarbeit handelt. Das gilt für Eltern, Großeltern, Kinder, Stief-, und Adoptivkinder sowie für Geschwister gleichermaßen. Diese kurzfristige Mithilfe ist auch nicht sozialversicherungspflichtig. Im Betrieb unentgeltlich aushelfen dürfen künftig außerdem nahe Verwandte oder verschwägerte Personen, wie Enkel-, Pflege- oder Schwiegerkinder, Schwäger Neffen oder Nichten. Mehr Klarheit und eine enorme Erleichterung konnte auch bei der Regelung geringfügiger Aufwendungen geschaffen werden. Eine Mahlzeit nach getaner Arbeit, ist künftig nicht mehr als Entgelt anzusehen. Und ein Trinkgeld von bis zu 32 Euro führt auch nicht mehr dazu, dass von einem Dienstverhältnis auszugehen ist. Das ist vor allem ein Durchbruch für Kärntens Wirte und Tourismusbetriebe, die klare, einfache und unbürokratische Regelungen brauchen. Den Gästen erholsame Momente und den Wirten eine erfolgreiche Saison wünscht,
Ihr Franz Wieser
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