STADTGEMEINDE
Bürgermeister legt Vertretungsregeln fest
KLOSTERNEUBURG (18.3.2020): Auf der Amtstafel neben dem Rathaus wurde folgende Verordnung veröffentlicht. Sie regelt gemäß § 27 NÖ Gemeindeordung, die die Verhinderung und Vertretung des Bürgermeisters im Anlassfall regelt. Wir wünschen allen Lesern und den in der Verordnung genannten weiterhin g'sund bleiben oder baldige Genesung. UPDATE: Danke an Stefan Schmuckenschlager und seinem Team für die rasche Umsetzung, dass Kundmachungen jetzt auch ONLINE sind.