Vorsicht bei Eheverträgen, wenn Unternehmensvermögen im Spiel ist
Folge einer Scheidung ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, wovon die Vermögenswerte eines Unternehmens ausgenommen sind – neben erhaltenen Schenkungen und Erbschaften, die ebenfalls nicht aufzuteilen sind. Wichtig für Unternehmer ist jedoch, dass das Vermögen tatsächlich dem Unternehmen zu widmen ist. Die bloße Absicht, einen ehelichen Vermögenswert einem Unternehmen widmen zu wollen, reicht nicht aus, um diesen aus der Aufteilung auszunehmen. Dies wurde kürzlich auch eindeutig vom OGH...