Der Mensch ist in der Pflicht
Bissattacke eines Hundes wirft Fragen nach den Pflichten der Hundehalter auf. Ein an der Leine geführter Hund wurde letzte Woche in Kindberg von einem freilaufenden Hund, er war von einem Grundstück hinaus auf die Straße gerannt, schwer verletzt. Die Haltung von Tieren ist im Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz geregelt. "Tierbesitzer müssen ihre Tiere so halten, dass Dritte nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden", erklärt Amtstierarzt Norbert Tomaschek. Wie genau sieht die...