Offener Brief an den Landeshauptmann
Sehr geehrter Hr. Landeshauptmann! Bundesverfassung Artikel 1. Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Daher kann eine Volksbefragung NIE rechtswidrig sein!!! Eine Befragung hat keine Rechtswirksamkeit. Eine Befragung ist keine Abstimmung. Eine Abstimmung kann nur legal, rechtswirksam sein, wenn die Abzustimmenden die nötige Kompetenz, Zuständigkeit haben. Eine Volksbefragung rechtswidrig zu bezeichnen ist selbst rechtswidrig! Das Volk hat das Recht seine...