Bestimmen Zukunft Österreichs
AUSGANGSLAGE: Rein nach der Verfassung geht das Recht vom Volke aus. Bei Wahlen können wir eine Auswahl zwischen mehreren Parteien vornehmen und dürfen mittels Vorzugstimmen die Reihung auf den Parteilisten verändern, was nur in Ausnahmefällen zumindest auf Nationalratsebene geschieht. Während man bei Entscheidungen des täglichen Lebens, wenn die vom Verkäufer angepriesene Ware die versprochenenen Kriterien nicht erfüllt gewisse Rechte (z. B. Wandlung) hat, hat man bei Wahlen einfach Pech...