9 Punkte, die bei der Schneeräumung zu beachten sind
Die Pflichten von Liegenschaftseigentümern im Überblick. VILLACH. Weil gerade wieder Schnee fällt: Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften haben im Ortsgebiet gewissen Winterpflichten. Eine Zusammenfassung: 1. REINIGUNG. Nach diesen Bestimmungen sind Immobilienbesitzer verpflichtet, die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern. 2. GEHSTEIG. Ist kein Gehsteig...