Polizei informiert

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Die Polizei informiert - Verwendung von Feuerwerksartikeln

In Österreich ist die Verwendung von Feuerwerksartikeln genau geregelt. Nicht überall darf jeder Knallkörper oder jede Rakete abgeschossen werden. TIROL. Im Pyrotechnikgesetz (PyroTG 2010) ist der Besitz, Unterlassung und Verwendung von Pyrotechnik genau geregelt. Damit sollen Gefahren aber auch Belästigungen möglichst vermieden werden. Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 Unter die Kategorie F2 fallen einfache Feuerwerkskörper, die ohne Einschränkungen gekauft werden können. Diese...

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