Die Polizei informiert - Verwendung von Feuerwerksartikeln

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In Österreich ist die Verwendung von Feuerwerksartikeln genau geregelt. Nicht überall darf jeder Knallkörper oder jede Rakete abgeschossen werden.
TIROL. Im Pyrotechnikgesetz (PyroTG 2010) ist der Besitz, Unterlassung und Verwendung von Pyrotechnik genau geregelt. Damit sollen Gefahren aber auch Belästigungen möglichst vermieden werden.
Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2
Unter die Kategorie F2 fallen einfache Feuerwerkskörper, die ohne Einschränkungen gekauft werden können. Diese sind jedoch im Ortsgebiet normalerweise verboten. Allerdings kann dieses Verbot von Bürgermeistern aufgehoben werden. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten grundsätzlich verboten.
Weitere Verbote
Es ist verboten Feuerwerksartikel der Klassen F1 und F2 gemeinsam zu zünden. Seit Jänner 2016 sind jene Knallkörper der Kategorie F2, die nur knallen sollen, verboten. Jedoch dürfen jene, die nur Schwarzpulver enthalten, abgefeuert werden. Gleiches gilt für Knallkörper, die nicht knallen sondern pfeifen. Zusätzlich gibt es für viele pyrotechnische Gegenstände Altersbeschränkungen, die eingehalten werden müssen. Besitz und Verwendung von Feuerwerksartikeln ohne Kennzeichnung sind verboten.
Feuerwerksartikel der Kategorie F1 bis F4 sowie I bis IV
Alle Feuerwerksartikel der Kategorien F1 bis F4 sowie I bis IV müssen folgende Hinweise in deutscher Sprache aufweisen:
- Angabe über Klasse und Kategorie
- Bezeichnung, Name und Typ
- Gebrauchsanweisung
- Altersbeschränkung
Strafbestimmung bei missbräuchlicher Verwendung oder nicht gekennzeichneten pyrotechnischen Gegenständen
Für die missbräuchliche Verwendung von Feuerwerksartikeln sind Geldstrafen bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen möglich.
Waldbrandgefahr schränkt private Feuerwerke ein
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<img src="https://media05.regionaut.meinbezirk.at/2016/12/26/11804364_orig.png" width="70%" height="auto" alt="Kategorisierung Feuerwerksartikel" />
<span style="font-size:75%;">Kategorisierung von Feuerwerksartikeln (Foto: LPD Tirol) </span></div>
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