Ferialjobs im Bezirk suchen und finden
Der Sommer naht und viele Jugendliche werden wieder mit einem Ferialjob ihr Taschengeld aufbessern. Grundsätzlich darf jeder nicht mehr Schulpflichtige ab 15 Jahren in solch ein befristetes Arbeitsverhältnis eintreten. Unterschieden wird dabei zwischen Ferialpraktikum und Ferialarbeit. Ersteres muss meist in berufsbildenden höheren Schulen absolviert werden. Eine Entlohnung muss dabei individuell ausgehandelt werden und ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend – es steht der Ausbildungszweck...