Ferialjobs im Bezirk suchen und finden

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Der Sommer naht und viele Jugendliche werden wieder mit einem Ferialjob ihr Taschengeld aufbessern.
Grundsätzlich darf jeder nicht mehr Schulpflichtige ab 15 Jahren in solch ein befristetes Arbeitsverhältnis eintreten. Unterschieden wird dabei zwischen Ferialpraktikum und Ferialarbeit. Ersteres muss meist in berufsbildenden höheren Schulen absolviert werden. Eine Entlohnung muss dabei individuell ausgehandelt werden und ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend – es steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Auch ist ein Praktikant üblicherweise nur unfallversichert. Für Ferialarbeiter gelten sämtliche Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages, inklusive Entlohnung und Versicherung.
Praktische Suchmaschine
Eine nützliche Suchmaschine für verfügbare Jobs bietet www.jugendservice.at. Im Bezirk Kirchdorf finden sich dort einige interessante Angebote. Vielfach handelt es sich um Tätigkeiten in der Gastronomie. Auch der Zustelldienst der Österreichischen Post AG bietet mehrere Ferialarbeitsplätze. Wer etwas Spezielleres sucht, könnte dies bei der Outdoorsport-Agentur Pro Adventures finden. Je nach Vorkenntnissen kann man dort als Guide eingesetzt werden oder für verschiedene Arbeiten an und um die Sportanlagen. Weitere Infos und nützliche Tipps zum Thema Ferialarbeit gibt es auf ooe.arbeiterkammer.at
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