Pro Tulln

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Finales Urteil über "Pro Tulln"

Der oberste Gerichtshof entschied, dass gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wurde. TULLN. Seit Jahren wird über den Sachverhalt diskutiert. Nun hat der oberste Gerichtshof endgültig entschieden, wie in der Sache vorzugehen ist. Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2012 wurden die Aufschließungsabgaben um 32 Prozent erhöht für alle, die nach einem Neubauansuchen einen Baubescheid erhalten haben. Lediglich in Tulln hauptgemeldete Personen konnten sich diese Erhöhung wieder rückerstatten lassen. Um das...

  • Tulln
  • Marlene Trenker

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