Und wer kontrolliert das nun?
Seit 1. Juli 2010 ist es fix, das Tabakgesetz in Österreich. Wirte sind verpflichtet, ab einem 50 m2 großen Lokal, getrennt kennzeichnete Raucher- und Nicht-Raucherzonen Tabakgesetz anzubieten. Das Bezirksblatt Tennengau, hat sich bei den Lokalen in Hallein umgeschaut. HALLEIN (sara). Der Stadtkrug sowie der Gasthof Hager verfügen schon länger über getrennte Raucher- und Nicht-Raucherbereiche. „Am Anfang, so vor zwei oder drei Jahren, wo ich die Trennung zwischen Raucher und Nichtraucherbereich...