AK Tirol
Steuerbegünstigung für Wohnraumsanierungsmaßnahmen
TIROL. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 sollen die Topfsonderausgaben gestrichen werden. Dies hat zur Folge, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Wohnraumsanierungsmaßnahmen wegfällt. Ein Unding für die Arbeiterkammer Tirol, die nun die Steuerbegünstigung für ökologische Wohnraumsanierung fordert. Nicht im Sinne der KlimapolitikMit dem Wegfall der steuerlichen Absetzbarkeit von Wohnraumsanierungsmaßnahmen hat man die falschen Hebel in Bewegung gesetzt, besonders in ökologischer Hinsicht, so AK...