Uhudler-Anbauflächen müssen teilweise gerodet werden
Das Landesverwaltungsgericht hat die erstinstanzlichen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Güssing in der Uhudler-Affäre teilweise bestätigt. Demnach müssen vier der angezeigten Weinbauern bis 1. Oktober 2015 ihre illegal bepflanzten Rebflächen wieder roden. Mit einer Verwaltungsstrafe und einem Rodungsbescheid waren sie belegt worden, weil die Neuauspflanzung von Ripatella-Weinstöcken gemäß Europäischer Agrarmarktordnung verboten ist. Gegen die Strafen der BH Güssing hatten die Weinbauern...