Muss ich den Gehsteig vor meinem Haus räumen?
Schneeräumpflichten betreffen fast jeden!
Die Stadt Bregenz ruft die Pflichten eines Bürgers in Erinnerung. Das Schneeräumen ist gesetzlich festgelegt. Laut § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO), BGBl. 1960/159 i.d.g.F., haben Anrainer:innen bzw. Grundeigentümer:innen auch im Winter gesetzliche Pflichten. Eigentümer:innen von Liegenschaften in Ortsgebieten (ausgenommen Eigentümer:innen von unverbauten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften) müssen dafür sorgen, dass die entlang ihres Grundstückes in einer Entfernung von...