LH Doskozil
„Seebäder dürfen ab. 1. Mai wieder betreten werden“
Die am 16. April 2020 kundgemachte Verordnung, die den Zugang zu den Seebädern und Gewässern im Burgenland reglementiert, läuft am 30. April nach zweiwöchiger Geltung vorerst ersatzlos aus. Das Betreten von Seebädern und Hafenanlagen ist demnach ab 1. Mai wieder möglich. BURGENLAND. Aufgrund der sinkenden Infektionszahlen wird es vorerst keine neue Verordnung geben. Damit folgt das Burgenland seiner Strategie der schrittweisen Lockerung von Beschränkungen. Verantwortungsvoll umgehenLH Doskozil...