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VÄTER LEBENSLÄNGLICH FINANZIELL (PFLEGSCHAFTSGERICHTLICH) AUSGELÖSCHT !!! KEINE FÖRDERUNGEN FÜR UNTERHALTSPFLICHTIGE VÄTER !!!

Gemäß den Landesgesetzen der Wohnbeihilfen – und Wohnbauförderungsgesetzen werden Vätern bei der Einkommensbemessung zwar gerichtlich aufoktroyierter Ehegattenunterhalt angerechnet, aber pflegschaftsgerichtlich fiktiv festgesetzter Kindesunterhalt (nach ungerechtfertigter „ANSPANNUNG“ und Exekution auf 75% des Existenzminimum) nicht angerechnet. Für den Betroffenen macht es letztendlich keinen Unterschied ob die Zahlungen an den ehemaligen Ehegatten (Frau) oder seinen leiblichen Kindern...

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  • Jürgen Baumgartner TEAM VATERVERBOT (OST)

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