VÄTER LEBENSLÄNGLICH FINANZIELL (PFLEGSCHAFTSGERICHTLICH) AUSGELÖSCHT !!! KEINE FÖRDERUNGEN FÜR UNTERHALTSPFLICHTIGE VÄTER !!!

Gemäß den Landesgesetzen der Wohnbeihilfen – und Wohnbauförderungsgesetzen werden Vätern bei der Einkommensbemessung zwar gerichtlich aufoktroyierter Ehegattenunterhalt angerechnet, aber pflegschaftsgerichtlich fiktiv festgesetzter Kindesunterhalt (nach ungerechtfertigter „ANSPANNUNG“ und Exekution auf 75% des Existenzminimum) nicht angerechnet.

Für den Betroffenen macht es letztendlich keinen Unterschied ob die Zahlungen an den ehemaligen Ehegatten (Frau) oder seinen leiblichen Kindern ergehen. Dazu kommen etwaige gerichtlich aufoktroyierte Schulden aus dem Trennungsverfahren.

Das Gesetz schreibt einen "Mindeststandard für Lebensunterhalt" von 560 Euro vor!

Väter sind davon ausgenommen, denn für Unterhaltspflichtige gilt Zitat des LG f. ZRS WIEN: Dem Unterhaltsverpflichteten hat ein Betrag zu verbleiben, der zur Erhaltung seiner Körperkräfte und seiner geistigen Persönlichkeit notwendig ist“ – KONKRET EURO 320,00

VORLIEGENDES REALES, KONKRETES UND BELEGBARES BEISPIEL:

Einkommen nach Unterhaltsexekutionen: Euro 720,00
Miete, inkl. Betriebskosten Euro 340,00
Strom Euro 30,00
Telefon und Internet Euro 30,00
---------------------------------------------------------------------------
Frei verfügbares Nettoeinkommen *) Euro 320,00 (lebenslänglich)

*) Von diesen Euro 320,00 müssen die gesamte Ernährung und Verpflegung sowie Putzmittel, Toilettenartikel, Kosmetika, Freizeitaktivitäten, kulturelles Leben, Hobbies, Medikamente, Kleidung, Möbel, Versicherungen und Kosten für Mobilität finanziert werden.

VÄTER SIND LEBENSLÄNGLICH IN DER SCHULDENFALLE, OHNE AUSSICHT AUF BESSERUNG.

Dazu wurde 2011 das Projekt "SOZIALE HÄNGEMATTE" der AKOÖ gestartet:

ERGEBNIS: AUSSICHTSLOSIGKEIT und Ungewissheit lassen sich nicht nachstellen

Das Projekt „Soziale Hängematte“ der AKOÖ bestätigt, dass Mindestsicherung im Test nicht simulierbar und nur zynisch ist. Betroffene sind die wahren Experten, doch diese werden nicht nur in Österreich sondern auch in Deutschland ignoriert. Es titelte von der deutschen Bildzeitung: „Jetzt sprechen die Zahl-Väter. Uns bleibt kaum noch was zum Leben!“. In Österreich können lediglich 2/3 der Unterhaltsverpflichteten ein Insolvenzverfahren abführen.

AUSSAGEN VON BETROFFENEN:
"Seit Beginn dieser Versuchsreihe hat sich mein Denken sehr verändert. Es sind Tage dabei, wo ich etwas verzweifelt bin und mich frage, wie das weitergehen soll. Dabei geht es mit dann gar nicht gut.“

„Wasser ist mir als gutes Getränk am liebsten.“

„Erkenntnisse zu diesem Thema sind:
1. Es geht schneller als man denkt in die Schuldenfalle zu geraten.
2. Wenn man mit wenig Geld auskommen muss, dürfen keine unvorhergesehenen Zahlungen, Reparaturen, etc. anfallen.
3. Ich achte jetzt beim Einkauf auf die Preise und kaufe wesentlich bewusster ein: nur mehr mit Einkaufszettel einmal pro Woche. Vorher wird ein Wochenessensplan erstellt. Wenn etwas ausgeht, improvisiere ich. Nachgekauft wird nicht.“

„Ich hab's trotz Sparen nicht mehr geschafft, meinen Abstand einzuholen.“

Das Projekt "Soziale Hängematte" zielte keineswegs darauf ab, Menschen mit geringen monetären Möglichkeiten an den Pranger zu stellen. Es sollte vielmehr ein Bewusstsein für die Lebenssituation geschaffen werden und das mit möglichst genauen Vorgaben. Wer Zynismus dahinter vermutet, dass man aus einer sicheren Position heraus einmal einen Monat lang Armut simuliert, um dann wieder in den alten Komfort zurückzukehren, kann es ja selbst einmal ausprobieren.

Im Vorfeld der 4. Österreichischen Schuldenberatungstagung am 16./17. Juni 2011 hat die Schuldenberatung Salzburg die Aktion "Soziale Hängematte" gestartet. Entscheidungsträgerinnen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie alle Interessierten wurden eingeladen, einen Monat lang auf Mindestsicherungsniveau zu leben.

Am 20. Mai startete für die TeilnehmerInnen das Leben mit 400 Euro im Monat. Dieser Betrag bleibt Betroffenen in etwa von der Mindestsicherung nach Abzug von Fixkosten für Wohnung, Mobilität und Versicherungen. Mit dieser Aktion möchte die Schuldenberatung einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Mindestsicherung und den Vorwurf der "sozialen Hängematte" leisten.
Die TeilnehmerInnen mussten sich auf radikale Einschnitte in ihrem Lebensstil einstellen: Gasthaus- oder Kinobesuche sind ebenso Luxus wie Zigaretten oder eine zweite Kugel Eis. DerStandard.at begleitet die 4-wöchige Aktion mit laufenden Erfahrungsberichten.
Quelle: http://derstandard.at/1304554385239/Mindestsicherung-im-Test-Ist-die-Simulation-von-Armut-zynisch

PROJEKT VORGABEN:
Berechnungsdetails und Projektvorgaben
20. Mai 2011, 17:45

Von Ernährung über Hygiene bis Zeitungen: Beim Projekt "Soziale Hängematte" müssen TeilnehmerInnen einen Monat lang mit 400 bzw. 270 Euro auskommen
Seit 20. Mai läuft das Projekt "Soziale Hängematte", bei dem 20 Personen versuchen, mit 400 Euro (berufstätig) bzw. 270 Euro (nicht berufstätig) einen Monat lang auszukommen. Warum man genau auf diese Beträge gekommen sei, erklärt Thomas Jedlizka von der Schuldenberatung Salzburg damit, dass man "eine eigene abstrakte Berechnung" herangezogen habe, die sich aber am Salzburger Mindestsicherungsgesetz orientiere.

Das Gesetz schreibt einen "Mindeststandard für Lebensunterhalt" von 560 Euro vor. Zusätzlich werden Miete plus Betriebskosten finanziert, die aber für eine Garconniere in der Stadt Salzburg maximal 380 Euro betragen. Bei Berufstätigen werden des Weiteren noch 135 Euro Mehrkosten (Kleidung, Transport etc.) einkalkuliert - diesen Differenzbetrag habe man auch in das Projekt übernommen, so Jedlizka.

Auch Arbeitende haben Anspruch
Wie es dazu kommen könne, dass auch arbeitende Personen Anspruch auf eine Mindestsicherung hätten, erklärt Jedlizka anhand eines "working poor"-Beispiels: "Wenn ein geschiedener Mann 1.500 Euro verdient und davon 750 Euro an Alimenten an seine Ex-Frau und seine zwei Kinder zahlen muss sowie 400 Euro für die Miete anfallen, bleiben ihm in Summe nur 350 Euro. Die 20 Euro Differenz zur tatsächlichen Miete müssen jedoch von den 560 Euro Mindeststandard finanziert werden. Der geschiedene Mann hat demnach einen Anspruch auf 190 Euro Mindestsicherung."

Da das Projekt "Soziale Hängematte" nur einen Monat läuft, wurden spezielle Rahmenbedingungen vorgegeben. Mit den 400 bzw. 270 Euro müssen die gesamte Ernährung und Verpflegung sowie Telefon, Internet, Kabelfernsehen, Putzmittel, Toilettenartikel, Kosmetika, Zigaretten, Freizeitaktivitäten, kulturelles Leben, Hobbies, rezeptfreie Medikamente, Geschenke und Zeitungsabonnements bestritten werden. Ausgenommen sind tatsächliche Wohnungskosten, Kleidung, Möbel, tatsächliche Versicherungen, tatsächliche Kosten für Mobilität, Sparformen, Fernseh- und Rundfunkgebühren sowie rezeptpflichtige Medikamente. (mob, derStandard.at, 20.5.2011)
Quelle: http://derstandard.at/1304552471700/Hintergrund-Berechnungsdetails-und-Projektvorgaben

Ist die Simulation von Armut zynisch?
16. Juni 2011, 14:15
Kurz vor Ende des Projekts "Soziale Hängematte" ist klar: Aussichtslosigkeit und Ungewissheit lassen sich nicht nachstellen.

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