Sozialversicherung

Beiträge zum Thema Sozialversicherung

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NÖGKK: e-card gehört ins Urlaubsgepäck

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt in 34 Staaten Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Hier ein kurzer Überblick, wo die EKVK gilt bzw. wann andere Maßnahmen für einen Krankenversicherungsschutz nötig sind: Wo gilt die EKVK: In den EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, weiters in der Schweiz, in Mazedonien und Serbien (für Serbien ist zu beachten, dass die...

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