Negativsteuer nicht verschenken!
Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge oder auch FerialpraktikantInnen, die keine Lohnsteuer abführen müssen, haben Anspruch auf bares Geld vom Finanzamt und können sich bei der Arbeitnehmerveranlagung bis zu € 450,-/Jahr zurückholen. Der „Steuerausgleich“ kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein - also 2016 noch bis ins Jahr 2011 zurück - beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden. Für die Berechnung der Negativsteuer gilt eine einfache Formel: 20% der geleisteten...