Steuertipp

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Bei der Ausweitung der Hilfsmaßnahmen wurde auch an trinkgeldintensive Berufe gedacht. | Foto: Symbolbild pixabay.com

Expertentipp
Finanzielle Ausweitung der Covid-19 Hilfsmaßnahmen

Steuerexperte Thomas Wohlschlager von der Steuerberatungsagentur ECA Mag. Pichler und Partner erklärt wie die Hilfsmaßnahmen erweitert wurden. ALTENMARKT. Kürzlich wurden vom Bundesministerium für Finanzen Anpassungen der laufenden Covid 19-Hilfsmaßnahmen angekündigt. Im März 2021 können einmalig 30 Prozent statt bisher 15 Prozent des Umsatzausfalls (im Vergleich zum März 2019) als Ausfallsbonus beantragt werden. Die Deckelung beträgt 50.000 Euro (bisher 30.000 Euro). Optional kann wie bisher...

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