Expertentipp
Finanzielle Ausweitung der Covid-19 Hilfsmaßnahmen
Steuerexperte Thomas Wohlschlager von der Steuerberatungsagentur ECA Mag. Pichler und Partner erklärt wie die Hilfsmaßnahmen erweitert wurden.
ALTENMARKT. Kürzlich wurden vom Bundesministerium für Finanzen Anpassungen der laufenden Covid 19-Hilfsmaßnahmen angekündigt. Im März 2021 können einmalig 30 Prozent statt bisher 15 Prozent des Umsatzausfalls (im Vergleich zum März 2019) als Ausfallsbonus beantragt werden. Die Deckelung beträgt 50.000 Euro (bisher 30.000 Euro). Optional kann wie bisher zusätzlich eine Vorauszahlung des Fixkostenzuschusses (15 Prozent, 30.000 Euro) mitbeantragt werden. Der Antrag für März kann ab 16. April gestellt werden.
Ersatz für Trinkgelder
Betriebe, die durchgehend von der Schließung seit November betroffen sind und Kurzarbeit angemeldet haben, erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 825 Euro pro Mitarbeiter als Zuschuss für die Abgeltung der Urlaubsansprüche. Arbeitnehmer in trinkgeldintensiven Branchen erhalten einmalig 175 Euro als Trinkgeldersatz. Investitionen in Gastgärten werden bei Kleinbetrieben mit 20 Prozent subventioniert, Mittelbetriebe erhalten zehn Prozent der Investitionskosten. Die Untergrenze der Investition beträgt 5.000 Euro und der Zuschuss ist mit 20.000 Euro gedeckelt.
Expertentipp von ihrem Steuerexperten ECA Mag. Pichler und Partner.
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