Novelle des Sozialhilfegesetzes
Pflegende Angehörige können sich ab 1. Oktober anstellen lassen
Mit der Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes soll die gesetzliche Basis für die Umsetzung des „Zukunftsplan Pflege“ geschaffen werden. BURGENLAND. Die wichtigsten Inhalte der Novellierung betreffen die Anstellung von pflegenden Angehörigen, die einen Verwandten der Pflegestufe 3 bis 5 betreuen. 1.700 Euro MindestlohnDie Anstellung wird bei einer gemeinnützigen GmbH ab 1. Oktober 2019 mit einer Wochenarbeitszeit von 20, 30 oder 40 Stunden möglich sein. Ab Stufe 5 und einer...