Novelle des Sozialhilfegesetzes
Pflegende Angehörige können sich ab 1. Oktober anstellen lassen
Mit der Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes soll die gesetzliche Basis für die Umsetzung des „Zukunftsplan Pflege“ geschaffen werden.
BURGENLAND. Die wichtigsten Inhalte der Novellierung betreffen die Anstellung von pflegenden Angehörigen, die einen Verwandten der Pflegestufe 3 bis 5 betreuen.
1.700 Euro Mindestlohn
Die Anstellung wird bei einer gemeinnützigen GmbH ab 1. Oktober 2019 mit einer Wochenarbeitszeit von 20, 30 oder 40 Stunden möglich sein. Ab Stufe 5 und einer Arbeitszeit von 40 Stunden wird ein Mindestlohn von 1.700 Euro netto bezahlt. Der Mindestlohn soll künftig für alle Trägerorganisationen Voraussetzung sein, damit das Land mit ihnen eine Tagsatzvereinbarung abschließt.
Für den Pflegeberuf begeistern
„Wir wollen mit einer adäquaten Bezahlung mehr Menschen für diesen Beruf begeistern und vielleicht auch dazu motivieren, nach Ende der Pflege des Angehörigen weiter in diesem Bereich tätig zu sein“, sagt Soziallandesrat Christian Illedits.
Voraussetzung: Heimhilfe-Ausbildung
Voraussetzung für die Anstellung ist die Ausbildung zur Heimhilfe, die beim ersten Mal vom Land bezahlt wird. Pflegende Angehörige müssen innerhalb einer Jahres den Nachweis erbringen.
„Neuland“
„Wir betreten mit diesem Modell Neuland. Deshalb wollen wir bis spätestens 31. März 2022 dieses Anstellungsmodell evaluieren“, so FPÖ-Klubobmann Géza Molnár.
Mit der Novelle soll auch die Situation behinderter Menschen im Burgenland verbessert und deren Gleichbehandlung in allen Lebensbereichen gewährleistet werden.
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