AK gibt Tipps für den Ferialjob
SALZBURG (lg). Sommerzeit ist Ferialjobzeit - vor allem wenn man Schüler oder Student ist. Damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt, hat die Arbeiterkammer Salzburg (AK) ein paar Tipps für Ferialbeschäftigte zusammengestellt. "Prinzipiell gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag, in dem die wichtigsten Dinge, wie Lohn, Sonderzahlungen und Arbeitszeit geregelt sind. Grundsätzlich gilt: Ein Ferialjob darf erst ab Vollendung der Schulpflicht...