Volksbefragung über die Zukunft des Rathausplatzes
GUNTRAMSDORF. Am 17. Februar ist die wahlberechtigte Bevölkerung aufgerufen, von 8 Uhr bis 14 Uhr in einer Volksbefragung über die Gestaltung des Rathausplatzes abzustimmen. Rechtlicher Hintergrund ist der § 16 der NÖ Gemeindeordnung. Betrifft eine Initiative die Anordnung einer zulässigen Volksbefragung und wird diese von mehr als 10% aller Wahlberechtigten (in diesem Fall 798 Stimmen) unterstützt, muss der Gemeinderat die Volksbefragung anordnen. In der Sitzung der Gemeindewahlbehörde vom 3....