Rumer Beschwerde scheitert vor Bundesverwaltungsgericht: Keine UVP-Pflicht!
TIROL/BEZIRK. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Gemeinde Rum abgewiesen und die Feststellung der Landesbehörde bestätigt, wonach für die Realisierung des Hochwasserschutzes im Unterinntal zwischen Innsbruck/Rum und Angath kein Großverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) notwendig ist. Bei der Verwirklichung des Hochwasserschutzes sei nicht mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen, so das...