Vandalismus
Pavillon-WC in den Nachtstunden schließen
INNSBRUCK. Werden öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum mutwillig beschädigt, mit Schmierereien besprüht oder zerstört, dann ist das keine Privatsache, sondern eine Straftat. Dazu gehören Bushaltestellen, Parkbänke, Sitze in öffentlichen Verkehrsmitteln genauso wie private Hauswände oder Gartentüren. Die Täterinnen und Täter richten mit ihrer Zerstörungswut einen Sachschaden an und können strafrechtlich als auch oft zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Aktuell ist das...