Haftungsfalle Ehrenamt: Vereinshaftung bei "Verpflegung"
Der St. Veiter Rechtsanwalt Christian Kleinszig über mögliche Probleme bei Vereinsfesten. Eine schreckliche Vorstellung für jeden Verein: Nach einem lustigen Fest liegen mehrere Besucher mit einer Salmonellenvergiftung im Krankenhaus. Obwohl die Verpflegung der Gäste an einen Caterer ausgelagert wurde, gerät der Verein in eine Haftungsfalle. Erfüllungsgehilfen „Gemäß § 1313a ABGB haftet ein Verein im Rahmen eines Schuldverhältnisses auch für das Verschulden jener Personen, deren er sich zur...