Selbstversicherung bei Pflege
BEZIRK (red). Seit Jahresbeginn gibt es eine Gesetzesänderung, die für Eltern von behinderten Kindern Verbesserungen bringt: Wer nicht arbeiten gehen konnte, weil er ein behindertes Kind zu pflegen hatte, kann sich jetzt kostenlos und bis zu zehn Jahre rückwirkend selbst versichern und auf diese Art einen Pensionsanspruch erwerben. Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor dem Pensionsantrag abgeschlossen werden, jeweils nur von einer Person in Anspruch genommen...