Wählerevidenz

Beiträge zum Thema Wählerevidenz

Nur wer im Wählerverzeichnis ist, darf wählen. Die Frist für die Eintragung geht noch bis morgen, den 12. März 2019. | Foto: Christian Wiedinger

EU-Wahl 2019
Eintragung ins Wählerverzeichnis

Noch bis morgen können sich EU-BürgerInnen ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, denn nur wer eingetragen ist, darf wählen. Europa-Wahl 2019Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Wahlberechtigt sind all jene EU-BürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihr aktives Wahlrecht auch im Herkunftsmitgliedsland nicht verloren haben und in der Europa-Wählerinnen- und Wählerevidenz ihrer Gemeinde eingetragen sind. Diese Eintragung ist für...

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