Heizkostenzuschuss: Jetzt beim Bürgerserivce beantragen
TULLN. Einmalig wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Die Einkommensgrenze liegt gleich wie bei der Sozialcard: www.tulln.at – und zwar für Alleinstehende (brutto 14 Mal jährlich) bei 970 Euro. Das wurde in der Tullner Gemeinderatssitzung beschlossen. Der Auszahlungszeitpunkt der Zuschüsse liegt zwischen Oktober und 30. April 2014. 217 Personen haben den Zuschuss im vergangenen Jahr angenommen, informiert die zuständige TVP-Stadträtin Elfriede Pfeiffer. Dadurch seien...