Heizkostenzuschuss: Jetzt beim Bürgerserivce beantragen
TULLN. Einmalig wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Die Einkommensgrenze liegt gleich wie bei der Sozialcard: www.tulln.at – und zwar für Alleinstehende (brutto 14 Mal jährlich) bei 970 Euro.
Das wurde in der Tullner Gemeinderatssitzung beschlossen.
Der Auszahlungszeitpunkt der Zuschüsse liegt zwischen Oktober und 30. April 2014.
217 Personen haben den Zuschuss im vergangenen Jahr angenommen, informiert die zuständige TVP-Stadträtin Elfriede Pfeiffer. Dadurch seien Kosten in Höhe von 32.400 Euro entstanden. 2011/12 waren es 195 Personen, 10/11 160 und 09/10 28 Personen, die das Angebot annahmen. SP-Stadtrat Harald Wimmer brachte den Zusatzantrag auf Indexanpassung des Heizkostenzuschusses ein. Dieser wurde einstimmig beschlossen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.