Innsbrucker GR-Wahl wird NICHT aufgehoben
Verfassungsgericht bestätigt Wahlergebnis
Die Innsbrucker Gemeinderatswahl vom 22. April 2018 muss nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung dieser Wahl durch die "Bürgerinitiativen Innsbruck" (BI) am 27. September 2018 nicht stattgegeben. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die von den Bürgerinitiativen als Begründung der Anfechtung genannten fehlerhaften Anschläge in den Wahlzellen allenfalls die gleichzeitig stattfindende Wahl des Bürgermeisters betroffen haben, nicht aber die...