Innsbrucker GR-Wahl wird NICHT aufgehoben
Verfassungsgericht bestätigt Wahlergebnis

Auf 45 Seiten führen die Höchstrichter ihre Entscheidung aus.

Die Innsbrucker Gemeinderatswahl vom 22. April 2018 muss nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung dieser Wahl durch die "Bürgerinitiativen Innsbruck" (BI) am 27. September 2018 nicht stattgegeben. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die von den Bürgerinitiativen als Begründung der Anfechtung genannten fehlerhaften Anschläge in den Wahlzellen allenfalls die gleichzeitig stattfindende Wahl des Bürgermeisters betroffen haben, nicht aber die Gemeinderatswahl. Der Verfassungsgerichtshof erläutert, dass es sich bei der Wahl des Gemeinderates und der Wahl des Bürgermeisters in Innsbruck um zwei eigenständige Wahlen handelt, auch wenn diese gemeinsam abzuhalten sind.

Fehler hatte keinen Einfluss

Der von den Bürgerinitiativen aufgezeigte Fehler bei den Anschlägen bezieht sich aber nur auf die Wahl des Bürgermeisters. In dem Erkenntnis heißt es daher wörtlich: "Das Vorbringen der Anfechtungswerberin, die Wahl des Gemeinderates sei wegen Rechtswidrigkeit der Ausfertigungen der Kundmachung in den Wahlzellen (§ 48 Abs. 1 IWO 2011) rechtswidrig, geht daher ins Leere."Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl waren – abgesehen vom Aushang in den Wahlzellen – alle Dokumente und Unterlagen fehlerfrei, auch die amtlichen Stimmzettel. Angesichts dessen "kommt der in der Wahlzelle anzuschlagenden oder aufzulegenden Ausfertigung der Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters keine solche Bedeutung zu, dass dadurch eine irrtümliche oder fehlerhafte Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl bewirkt werden könnte".

Bgm. Willi: "Unsicherheit ist endlich vorbei"

Erleichtert zeigte sich Bgm. Georg Willi (Bild) am Montag über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Gemeinderatswahl nicht wiederholt werden muss. "Der heutige Tag kennt zwei Gewinner. Erstens die Innsbrucker Stadtfinanzen – denn eine Wahlwiederholung hätte etwa 260.000 Euro gekostet. Der zweite Gewinner sind die WählerInnen, die nicht neuerlich zur Urne gebeten werden müssen", so Willi.

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