Schlossherr ging frei
Nö. Gemeinderatswahl 2015: Die Fälschung von Unterschriften auf 13 Wahlkarten ist gerichtlich nicht strafbar. BEZIRK MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Der Strafantrag legte einem Weinviertler Schlossherrn (57) die Fälschung der Unterschriften auf 13 Wahlkarten zur Last. Unumwunden gab der Angeklagte zu, bei der nö. Gemeinderatswahl 2015 die Ausstellung von Wahlkarten für 16 Angehörige beantragt zu haben, die in seinem Schloss zwar zweitgemeldet sind, jedoch tatsächlich in Kärnten bzw. im europäischen...